A Allgemeine Regelungen
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit der Erlebnishotel „Zur Schiffsmühle“ GmbH in Grimma (nachfolgend: Hotel genannt) abgeschlossen werden. Andere AGB als die des Hotels werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Preise können nach Vertragsschluss vom Hotel modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und der Erbringung der Leistung mehr als einen Monat beträgt. In diesem Fall ist eine entsprechende Preiserhöhung zulässig.
3. Verträge sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Ein Rücktritt kann nur im Einverständnis mit dem Hotel und unter Berücksichtigung der Regelungen in Ziffer A 10. Dieser AGB erfolgen. Sondervereinbarungen sind möglich. Diese müssen im Vertrag schriftlich festgehalten sein.
4. Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind die Zimmer bis 10.30 Uhr zu räumen. Die schriftliche Bestätigung der Zimmerreservierung durch das Hotel erfolgt optional.
5. Eine ausdrücklich als solche bezeichnete unverbindliche Option ist bis zum festgesetzten Optionstermin zu bestätigen oder zurückzugeben. Bestätigte Optionen werden wie feste Reservierungen behandelt. Das Hotel ist ohne rechtzeitige verbindliche Bestätigung der Option berechtigt, die freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
7. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nicht zulässig. Für Veranstaltungsräume gelten die vertraglichen vereinbarten Nutzungszwecke und Zeiträume.
8. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.
9. Rechnungen sind grundsätzlich nach 14 Kalendertagen und ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem am Fälligkeitstag geltenden Basiszinssatz zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Vertragspartner kann mit Gegenforderungen gegen das Hotel nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Der Zahlungsverzug, auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen bzw. von einer Vorauszahlung in Höhe von 100 % abhängig zu machen. Das Hotel entscheidet darüber ohne Ankündigung. Bei einer Gesamtreservierung über mehr als 10 Übernachtungen behält sich das Hotel vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der bestellten Leistungen zu fordern, wenn der Kunde seinen Wohn- oder Firmensitz im Ausland hat, in Höhe von 100 % der bestellten Leistungen zu erbringen, unabhängig von der Anzahl der Übernachtungen.
10. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus gebucht hat nicht an, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:
• bei Stornierung im Zeitraum von 60 bis 31 Kalendertagen vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 10 % der bestellten Leistungen,
• bei Stornierung im Zeitraum von 30 bis 21 Kalendertagen vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 30 % der bestellten Leistungen,
• bei Stornierung im Zeitraum von 20 bis 9 Kalendertagen vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 50 % der bestellten Leistungen,
• bei Stornierung im Zeitraum von 8 Kalendertagen vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 90 % der bestellten Leistungen,
• bei Stornierungen am Anreisetag bis 15.00 Uhr oder Nichtanreise (No-Show) werden 100 % der bestellten Leistungen
bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten Leistungen fällig. Stornierungsgebühren werden um den Betrag der Logis vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer zum bestellten Termin erzielt werden.
Sonderregelungen gelten für:
• Logis
Eine kostenfreie Stornierung von Zimmerreservierungen ist bis spätestens 15:00 Uhr am Tag vor der geplanten Anreise möglich. Danach werden 90 % des Zimmerpreises in Rechnung gestellt.
• Veranstaltungstickets
Ticketreservierungen sind nicht möglich. Gekaufte Veranstaltungstickets sind von Umtausch & Rückgabe ausgeschlossen.
• Catering
Cateringbuchungen können bis 10 Werktage vor der Veranstaltung kostenfrei storniert oder angepasst werden. Der Gesamtbetrag der gebuchten Leistungen muss bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn vollständig auf unser Geschäftskonto gezahlt werden. Andernfalls entstehen Stornierungsgebühren in Höhe von 90 % der gebuchten Leistungen (Fahrtkosten ausgenommen).
• Arrangements
Bei Buchung des jeweiligen Arrangements werden 30 % der gebuchten Leistungen sofort fällig. Die restlichen 70 % werden bis 8 Wochen vor der geplanten offiziellen Anreise fällig.
Bei Buchung innerhalb der 8 Wochen vor der geplanten offiziellen Anreise sind sofort 100 % zu zahlen. Die Stornierungsgebühren bis 8 Wochen vor der geplanten offiziellen Anreise betragen 30 % der gebuchten Leistungen. Ab 8 Wochen vor der geplanten offiziellen Anreise sind Gebühren in Höhe von 100 % der gebuchten Leistungen zu entrichten. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
11. Für Restaurantreservierungen ab 10 Personen (Kinder / Kleinkinder sind auch Personen) wird für jede fehlende / nicht erscheinende Person eine No-Show-Gebühr von 15,00 € pro Person erhoben und dem Rechnungsbetrag hinzugefügt bzw. in Rechnung gestellt. Kostenfreie Stornierungen sind bis 24 h vor dem Termin möglich.
12. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, in den technischen Einrichtungen und in den Konferenzräumen des Hotels hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurde. In Zimmern erstreckt sich die Haftung darüber hinaus nur auf diejenigen Gegenstände und Materialien, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurde. Der Haftungsumfang des Hotels bei eingebrachten Gegenständen und Materialien ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf maximal 3.500,00 € begrenzt. Für die Haftung des Hotels gelten die §§ 701-703 des BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde vom Hotel, dessen gesetzlichen Vertretern oder Gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
13. In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Hotels, den Restaurants sowie den Veranstaltungs- und Tagungsräumen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. In den Hotelzimmern, Restaurants sowie Veranstaltungs- und tagungsräumen ist das Rauchen untersagt. Können Zimmer oder Räumlichkeiten aufgrund von Missachtung des Rauchverbotes nicht weitervermietet werden, wird der entstandene Ausfall zuzüglich Reinigungskosten in Höhe von 150,00 € sowie zuzüglich ein sich daraus ergebener Feuerwehreinsatz dem Verursacher in Rechnung gestellt.
14. Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hotels oder der Gäste gefährdet, so kann sich das Hotel vom Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung des Hotels unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.
15. Das Hotel ist zum Ersatz von Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur verpflichtet, soweit
• der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruht; oder
• das Hotel eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Verwendungszweck gefährdeten Weise verletzt; oder
• der Schaden durch eine Versicherung abgedeckt werden kann, welche das Hotel abgeschlossen hat oder zumutbar hätte abschließen können; oder
• sich in dem Schaden eine typische Gefahr für Leben oder Gesundheit realisiert
Für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten Verzug oder Unmöglichkeit haftet das Hotel, soweit ihm kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur für vorhersehbare und unmittelbare Schäden. Soweit Schadenersatzansprüche nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt sind, umfasst dieser Ausschluss oder die Beschränkung auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche gegen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Hotels. Unberührt von vorstehenden Regelungen bleibt die Haftung für eingebrachte Sachen. Näheres hierzu regelt Ziffer A 11 dieser AGB.
16. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsauftrag zustande. Bei abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
17. Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise im Hotel anzuzeigen. Ansprüche des Vertragspartners sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Hotel schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Vertragspartners verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Kalendertag, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrag beendet wurde.
18. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Grimma. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
19. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernisse.
20. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB`s unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine Rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der ungültigen am nächsten kommt, zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der GmbH.
21. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Scheck und Kreditkarten zurückzuweisen. Folgende Programmpunkte sind auf dem gesamten Gelände des Hotels untersagt:
Streuen von Konfetti / Reis oder unechten Blumen, Blüten und Blättern etc. (echte Blüten können vor den gebuchten Räumlichkeiten gestreut werden). Sollte dies dennoch erfolgen, ist das Hotel berechtigt dem Veranstalter die anfallenden Kosten nach Aufwand mit einem Stundensatz von 35,00 € zu berechnen. 50,00 € werden mindestens berechnet.
22. Bei Verlust einer ausgehändigten Zimmerkarte wird dem Gast eine Pauschale in Höhe von 50,00 € in Rechnung gestellt. Diese Gebühr deckt die Kosten für Ersatz und Sicherheitsmaßnahmen. Der Betrag ist unabhängig davon fällig, ob eine neue Karte ausgegeben wird.
B Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
1. Reservierungen für Veranstaltungen werden für das Hotel erst verbindlich, wenn der Veranstalter den ihm von dem Hotel übersandten Vorvertrag unterschreibt und dieser innerhalb der gesetzten Frist beim Hotel eingeht sowie die gegebenenfalls geforderte Vorauszahlung von mindestens 20,00 € pro geplanter Person erfolgt ist. Reservierte Funktionsräume stehen dem Vertragspartner nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit und Zweck zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung der Veranstaltungsabteilung. Eine Abweichung von dieser Regelung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Für Stornierungen gilt Ziffer A 10. dieser AGB entsprechend. Die Anzahlung wird im Falle einer Stornierung mit den Stornierungsgebühren verrechnet.
2. Die Größe des Seminarraumes richtet sich nach der im Vertrag vereinbarten Teilnehmerzahl. Überschreitungen der Teilnehmerzahl nach oben gegenüber der garantierten Zahl werden vom Hotel akzeptiert, das insofern unter Vorbehalt zusätzlicher Kosten ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet. Bei Überschreitung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl der Abrechnung zugrunde gelegt. Sollte die Teilnehmerzahl von der ursprünglich reservierten Anzahl bis zu 8 Kalendertagen vor der Veranstaltung um bis zu 10 % verringert werden, erfolgt eine kostenfreie Anpassung der vertraglich gebuchten Leistungen durch das Hotel. Andernfalls gilt eine Reduzierung der Teilnehmerzahl als Teilstornierung der vertraglich gebuchten Leistungen. Es gilt A 10. dieser AGB.
3. Raumänderungen bleiben dem Hotel vorbehalten, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Veranstalter zumutbar ist.
4. Der Veranstalter darf, wenn dies nicht Gegenstand der Veranstaltung sind und Demonstrationszwecken dienen, Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten, koscheres Essen, usw.) kann eine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen werden. In diesen Fällen wird eine der Höhe nach in der Vereinbarung zu bestimmende Servicegebühr bzw. ein Korkgeld berechnet.
5. Änderungen am Veranstaltungstag hinsichtlich der Einrichtung, Ausstattung und Bestuhlung sind nur gegen Aufpreis möglich.
6. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels untersagt. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- oder Abbau, sowie während der Veranstaltung durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus einem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden und von dem Hotel nicht zu vertreten sind, haftet der Veranstalter. Selbiges gilt für den Verlust von Eigentum des Hotels. Dem Veranstalter wird empfohlen, eine Versicherung für Schäden, die das Hotel nicht zu vertreten hat, abzuschließen.
7. Eine etwaige notwendige Versicherung von eingebrachten Ausstellungs- bzw. eingebrachten Dekorationsgegenständen obliegt dem Auftraggeber. Das Hotel haftet für solche Gegenstände nach den Grundsätzen der unentgeltlichen Verwahrung gemäß § 690 BGB. Danach hat das Hotel nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, die es in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
8. Sollten Störungen oder Defekte an dem vom Hotel zu Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird das Hotel unverzüglich für Abhilfe sorgen. Eine Zurückbehaltung oder Minderung der Zahlung kann hieraus nicht abgeleitet werden. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtung von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe dieser Gegenstände und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Gegenstände frei.
9. Wird im Rahmen der Veranstaltung Musik benutzt, so hat der Veranstalter die Veranstaltung erforderlichenfalls bei der GEMA anzumelden. Das Hotel wird vom Veranstalter hinsichtlich aller Forderungen, die aus der unerlaubten Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter entstanden sind, freigestellt.
10. Verschiebt sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die Anfangs- oder Schlusszeit der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzlich entstandene Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel hat den Umstand zu vertreten.
11. Die gekennzeichneten Notausgänge dürfen weder verstellt noch eingeengt werden. Es gilt Ziffer A 18. dieser AGB.
Stand: 11.06.2025
Das Erlebnishotel in Bildern
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