AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Erlebnishotel „Zur Schiffsmühle“ GmbH (Hotel) abgeschlossen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Soweit Handelsbräuche bestehen, die diesen Vereinbarungen entgegenstehen, wird ausdrücklich vereinbart, dass zwischen den Vertragspartnern diese Handelsbräuche keine Geltung haben.
3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Räume, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Dabei findet § 540 Abs.1 Satz 2 BGB Anwendung, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
4. Maßgeblich für den Abschluss des Gastaufnahmevertrages ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen.

B. Vertrag

I. Vertragsverhältnis

1. Ein Vertrag über die Reservierung von Zimmern oder Räumen, sowie die Vereinbarung von damit im Zusammenhang stehenden Leistungen kommt erst durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Reservierung in Textform zu bestätigen.
2. Die Reservierung von Räumen begründet ein Mietverhältnis.
3. Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel ohne Rücksprache über die auf Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen.
4. Reservierte und seitens des Hotels bestätigte Zimmer werden am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:30 Uhr zur Verfügung gestellt. Das Hotel behält sich bei späterer Abreise vor, einen Aufschlag in Höhe von 30 Euro zu berechnen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Das Hotel ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
5. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Bereitstellung eines oder mehrerer bestimmter Zimmer.
6. Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung aufgrund Ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit zu gefährden.

II. Leistungen und Preise

1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung bzw. die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
2. Raumänderungen bleiben dem Hotel vorbehalten, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Veranstalter zumutbar ist.
3. Eine Änderung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen um mehr als 5% muss spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Im Fall einer Abweichung nach oben oder unten wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels mitbringen. In diesem Fall wird eine Servicegebühr berechnet. (Korkgeld, Schnittgeld, etc.)
5. Tiere dürfen nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Vereinbarung in das Hotel eingebracht werden. Sofern nichts anderes mit dem Kunden vereinbart worden ist, ist das Hotel dazu berechtigt, eine Vergütung pro Tier und Tag nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preisliste vom Kunden zu verlangen. Das Hotel ist berechtigt, bei nicht gestatteter Einbringung von Tieren eine Erfüllung der mit dem Kunden vereinbarten Leistungen zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen.

III. Zahlung, Aufrechnung, Abtretung

1. Alle Rechnungen des Hotels sind bei Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes (§ 288 BGB) zu berechnen. Dieser beträgt für Privatpersonen (Verbraucher) 5% Punkte und soweit Verbraucher nicht beteiligt sind (Unternehmer) 8% Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz per anno. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
2. Liegt keine schriftliche Reservierungsbestätigung des Hotels beim Gast vor, ist das Hotel berechtigt, bei Anreise eine Vorauszahlung bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtumsatzes zu verlangen.
3. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Kunden im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. Kommt der Kunde nach Vorlage der Zwischenrechnung in Verzug, hat das Hotel das Recht der fristlosen Kündigung des Vertrages.
4. Das Hotel ist berechtigt, für Veranstaltungen eine Kaution von 20 Euro pro geplanter Person zu verlangen. Die Fälligkeit wird in der Terminbestätigung schriftlich vereinbart. Die Kaution wird am Veranstaltungstag in voller Höhe mit den tatsächlichen Kosten verrechnet.

IV. Stornierung, Rücktritt

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Schriftform und der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel seinerseits während der ausbedungenen Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde nach Rückfrage durch das Hotel mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Kaution auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Ein solcher wichtiger Grund liegt beispielsweise vor:
• Bei höherer Gewalt oder anderen vom Hotel nicht zu vertretenden Umständen, welche die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• wenn Hotelleistungen unter Angabe falscher Tatsachen gebucht wurden. Dies können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein;
• der Zweck oder der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
• eine geschuldete Kaution nicht erbracht wurde
4. Reservierungen gegenüber dem Kunden, die durch das Hotel vorgenommen werden, unterliegen folgenden Stornofristen:
• Hotelgäste
Einzelbuchungen können bis zum Tag der Anreise, 18 Uhr, kostenfrei storniert werden, 2 bis 3 Zimmer können bis 5 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden, 4 bis 6 Zimmer können bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden. Ab 7 Zimmer ist eine kostenfreie Stornierung nur bis 30 Tage vor Anreise möglich
• Gruppen
Bis 4 Wochen vor Anreise können 100 % des gebuchten Zimmerkontingents kostenfrei storniert werden, bis 2 Wochen vor Anreise können 50 % des gebuchten Zimmerkontingents kostenfrei storniert werden, bis 1 Woche vor Anreise können 20 % des gebuchten Zimmerkontingents kostenfrei storniert werden. Bis zum Anreisetag können 10 % des gebuchten Zimmerkontingents, maximal jedoch 2 Zimmer kostenfrei storniert werden. Bei jeder weiteren Stornierung sowie Frühabreisen und Nichtbelegen sind 100% des vereinbarten Zimmerpreises fällig.
• Tagungen
Bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenlose Stornierung möglich. Bei einer Stornierung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Raummiete bzw. des gebuchten Zimmerkontingents zzgl. 70 % der bestellten Leistungen zur Zahlung fällig. Für Stornierungen bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn sind 70 % der Raummiete bzw. des gebuchten Zimmerkontingents und 90 % der bestellten Leistungen zu bezahlen. Bei Stornierungen weniger als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn sind 90 % der Raummiete bzw. des gebuchten Zimmerkontingents und 100 % der bestellten Leistungen zu entrichten. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahlen weniger als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn werden 100 % der bestellten Leistungen fällig. Das Hotel gestattet, bis 3 Tage vor Ankunft „Notfallstornierungen“ im Ausmaß von 10 % der gebuchten Zimmeranzahl, maximal jedoch 2 Zimmer, kostenlos vorzunehmen. Jedes weitere Storno, Frühabreisen und Noshows werden zu 100 % in Rechnung gestellt.
• Bankett/Veranstaltungen
Bis zu 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Bei einer Stornierung behält sich das Hotel vor, die Kaution als Entschädigung einzubehalten, sofern die Räumlichkeiten nicht bis 8 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin anderweitig vermietet werden können.
Es entstehen folgende Stornierungsgebühren:
– bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30 %
– bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
- bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75 %
- bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 100 %
der bestellten Leistungen bzw. mindestens die Höhe des Vorauszahlungsbetrages. 

Bei Nichterscheinen werden alle vereinbarten Leistungen zu 100 % in Rechnung gestellt. Beidseitig schriftlich bestätigte Buchungen unterliegen folgender Verringerungsklausel: Wird der Leistungsumfang um mehr als 10 % verringert, werden 90 % der ursprünglichen Leistungen in Rechnung gestellt.
5. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Hotel vorbehalten.
6. Reservierungen für Reiseveranstalter und Reisevermittler unterliegen grundsätzlich einer Rücktrittsfrist von 30 Kalendertagen vor Beginn der Leistungserbringung. Das Hotel kann im Einzelfall eine andere Rücktrittsfrist schriftlich vereinbaren.
7. Bei einem außerordentlichen, kurzfristigen Vertragsrücktritt aufgrund Höherer Gewalt beziehungsweise objektiver Unmöglichkeit (durch z.B. behördliche Verfügungen, Pandemie-Verordnungen) sind Hotel und Kunde von ihrer Leistungspflicht befreit. Der Kunde hat bei geleisteter Kaution einen Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Hotel. Gutscheine oder kostenfreie Umbuchungen können, müssen aber nicht akzeptiert werden. Das Hotel ist ebenfalls von seiner Leistungspflicht befreit und muss keinen Schadensersatz o.ä. leisten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eigene Erkrankungen zum persönlichen Risikobereich des Kunden gehören und nicht in den Geltungsbereich der AGB fallen. Hier gelten die aktuellen AGB (IV. Stornierung, Rücktritt).

V. Haftung des Kunden

1. Für Verluste und Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich des Hotels.
2. Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Kunden; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordentliche Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
3. Der Kunde ist dazu verpflichtet, bei der Führung und Aufsicht eingebrachter Tiere während seines Aufenthaltes die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten und das Tier notfalls durch geeignete Dritte beaufsichtigen zu lassen. Der Kunde versichert, dass für Schäden durch eingebrachte Tiere für die Dauer des Aufenthaltes im Hotel eine Haftpflichtversicherung besteht.
4. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz vom Hotel. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalles eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 4 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung.
5. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von den Kunden eingebrachte Gegenstände haben den brandschutztechnischen Anforderungen und sonstigen behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
6. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Sollten durch den Veranstalter oder dessen Gäste Kartonagen, Dekorationsartikel (z.B. Luftballons),  Gasflaschen o.ä. eingebracht werden oder Verunreinigungen entstehen (z.B. durch Pferde) und nicht durch den Veranstalter oder dessen Gäste entsorgt/beseitigt werden, ist das Hotel berechtigt, dem Veranstalter die anfallenden Kosten nach Aufwand mit einem Stundensatz von 35 Euro zu berechnen. 50 Euro werden mindestens berechnet.
7. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Partei oder Gewerkschaft ist. 
8. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
9. Wird im Rahmen von Veranstaltungen Musik benutzt, so hat der Veranstalter die Veranstaltung erforderlichenfalls bei der GEMA anzumelden. Das Hotel wird hinsichtlich aller Forderungen, die aus einer unerlaubten Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter entstanden sind, freigestellt.

VI. Haftung des Hotels

1. Für die Haftung des Hotels gelten die §§ 701-703 des BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde vom Hotel, dessen gesetzlichen Vertretern oder Gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, also maximal bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch 3.500,00 EUR sowie für Geld- und Wertgegenstände bis zu 800,00 EUR Geld- und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von 10.000,00 EUR im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Erlangen der Kenntnis vom Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung nicht unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§703 BGB). Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, wird dadurch kein Verwahrungsvertrag mit dem Hotel abgeschlossen. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Für den Verlust, die Beschädigung oder die Zerstörung auf dem Hotelparkplatz abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels und/oder dessen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Eine Haftung des Hotels wird nur auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.
5. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer halbjährigen Aufbewahrungszeit an den Finder übergeben. Gefundene Kreditkarten werden in zwei Teile gebrochen und an das entsprechende Kreditkartenunternehmen weitergeleitet. Bei Gästen, die noch im Hotel wohnen, ist die Karte sicherzustellen und der Gast vom Fund zu verständigen. Ist der Kunde abgereist, muss die Karte eine angemessene Frist (aber nicht länger als 24 Stunden) aufbewahrt werden. Danach wird diese wie eine gefundene Kreditkarte behandelt. Gegenstände, die in Gewahrsam genommen wurden, werden nach 6 Monaten als Fundgegenstände behandelt. Hieraus ergibt sich keinerlei Haftung des Hotels.
6. Der Umgang mit Lebensmitteln unterliegt strengen gesetzlichen Bestimmungen. Das Erlebnishotel „ Zur Schiffsmühle“ GmbH darf daher Lebensmittel, die bereits zum Verzehr angeboten wurden, kein weiteres Mal anbieten. Diese sind, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, zu entsorgen. Sollte der Auftraggeber dennoch wünschen, übrig gebliebene Mengen von Speisen / einzelne Speisen aus dem Betrieb des Erlebnishotels „Zur Schiffsmühle“ GmbH mit zu nehmen bzw. erneut anzubieten, geschieht dies auf eigene Gefahr. Das Erlebnishotel „ Zur Schiffsmühle“ GmbH schließt jegliche Haftung wegen etwaiger nachteiliger gesundheitlicher Folgen, die bei dem Gast selbst oder bei Dritten auftreten, an die der Gast diese Speisen weiterreicht, ausdrücklich aus. Der Auftraggeber stellt das Erlebnishotel „ Zur Schiffsmühle“ GmbH bereits heute von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter im Innenverhältnis frei.

C. Zusatz- und Schlussbestimmungen

Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen.

Folgende Programmpunkte sind auf dem gesamten Gelände der Erlebnishotel „Zur Schiffsmühle“ GmbH untersagt:
Streuen von Konfetti, Reis oder unechten Blumen, Blüten und Blättern etc. (echte Blüten können vor den gebuchten Räumlichkeiten gestreut werden, es gilt in diesem Fall B.V.6.).
Sollte dies dennoch erfolgen, ist das Hotel berechtigt, dem Veranstalter die anfallenden Kosten nach Aufwand mit einem Stundensatz von 35 Euro zu berechnen. 50 Euro werden mindestens berechnet.

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Aufnahme im Hotel haben schriftlich zu erfolgen.

Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Bestimmung der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Es gelten die Datenschutzbestimmungen unter https://www.schiffsmuehle.de/datenschutz

Das Erlebnishotel in Bildern

Entdecken Sie das Erlebnishotel „Zur Schiffsmühle” und Umgebung auf unseren Fotos in der Bildergalerie.

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